Wir sehen uns hoffentlich alle bald wieder im Training!!

Die Berliner Senatsverordnung vom 28.05.2020 erlaubt nun explizit wieder Hallensport in öffentlichen und gewerblichen Anlagen – und somit auch auf Bowlinghallen.

Voraussetzung ist allerdings in jedem Einzelfall, dass die „öffnenden Hallen“ ein genehmigtes Konzept zur gefährdungsvermeidung haben. Dazu kommt noch, dass die Vorschriften einen wirklich wirtschaftlich rentablen Betrieb bislang kaum zulassen. Es bleibt also abzuwarten, wie, wo und wann wir wir starten können.

In jedem Fall ist jetzt Licht am Ende des Tunnels zu sehen! Bis bald!!