Nach den neuen Definitionen für die Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Infektionen trifft es auch unseren Sport zum zweiten Mal.

Nach der Veröffentlichung des DOSB vom gestrigen Tag

„Der DOSB bedauert sehr, dass dieser temporäre Lockdown inklusive eines Verbots des Amateursports offenbar nötig geworden ist. Wir tragen diese Maßnahme jedoch verantwortungsbewusst trotz der negativen Effekte für den Sport grundsätzlich solidarisch mit. Dies fällt nicht leicht, weil sich die bereits sichtbaren und die für Viele noch unsichtbaren Corona-Schäden in SPORTDEUTSCHLAND durch diese pauschale Maßnahme der Politik nochmals deutlich verstärken. Leider berücksichtigt der generelle Lockdown nicht die vielfältigen und erfolgreichen Aktivitäten des Sports, der durch ein hohes Maß an Disziplin und mit der konsequenten Umsetzung von Hygiene-Konzepten erreicht hat, dass der Sport nachweislich kein Infektionstreiber ist.“

DOSB-Präsident Alfons Hörmann

heisst es für uns, dass wir weder Training/Wettbewerbe durchführen noch anbieten dürfen. D.h. jegliche Maßnahmen des Vereinssports, inklusive gemeinsamem Training an der frischen Luft, sind ausgeschlossen.

Wir haben also, beginnend mit dem 02.11., bis (mindestens) Ende November 2020 wieder eine Zeit ohne Bowling vor uns.

Wir werden daher mit Rücksicht auf die Gesundheit unserer Mitglieder und Angehörigen in diesem Kalenderjahr auch keine Mitgliedervollversammlung / Jahreshauptversammlung durchführen. Entsprechend den rechtlichen Anpassungen für die Durchführung der Vereinsarbeit unter den Corona-Bedingungen wird der geschäftsführende Vorstand alle notwendigen Schritte entscheiden. Zum nächstmöglichen im Gefährdungspotential akzeptablen Zeitpunkt werden wir dann eine Versammlung einberufen.